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Ausbildungs-, Prüfungs- und Supervisionsordnung für "Klinische Linguisten (BKL)"

BKL-Ausbildungsrichtlinien

 

Aufgabenbereich
Der Klinische Linguist (BKL) ist Spezialist für die linguistische und phonetische Analyse pathologischer sprachlicher Strukturen und Prozesse, für deren Therapie und für die Beratung. mehr ...

Studium
Erforderlich ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium "Klinische Linguistik". mehr ...
Praktikum während des Studiums
Es ist ein ganztägiges Praktium zu absolvieren, das nach Möglichkeit während oder unmittelbar nach der Beendigung des Grundstudiums stattfinden soll. mehr ...
Das Postgraduiertenpraktikum (PP)
Nach dem Studium ist grundsätzlich ein zwölfmonatiges Postgraduiertenpraktikum zu absolvieren. mehr ...

Prüfungsordnung
Der Bundesverband Klinische Linguistik e.V. (BKL) bescheinigt durch die von ihm abgenommenen Prüfungen als anerkannte Fachvertretung vor der Öffentlichkeit und den am Gesundheitssystem Beteiligten, daß der Kandidat über die theoretischen und praktischen Fähigkeiten zum "Klinischen Linguisten (BKL)" bzw. zur "Klinischen Linguistin (BKL) verfügt. mehr ...

Supervisionsordnung
Der Vorstand des BKL beruft im Einvernehmen mit der Supervisionskommission geeignete Klinische LinguistInnen in die Funktion von Supervisoren zur Betreuung der LinguistInnen im Praktikum (LiPs). mehr ...