Ausbildungsrichtlinie "Klinischer Linguist (BKL)"
Neufassung vom 3.5.2014
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AKTUELL:
BKL BESCHLIESST, DAS POSTGRADUIERTENPRAKTIKUM (LiP) RUHEN ZU LASSEN
Auf der 30. ordentlichen Mitgliederverammlung des BKL am 4. Mai 2018 in Bochum wurde beschlossen, das Postgraduiertenpraktikum (LiP) ruhen zu lassen:
• Ab Mai 2018 werden keine weiteren Anträge mehr angenommen.
• Laufende Anfragen, Verfahren und Praktika werden bis zu ihrem Abschluss durchgeführt. |
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Aufgabenbereich
Der
Klinische Linguist (BKL) ist Spezialist für die
linguistische und phonetische Analyse pathologischer
sprachlicher Strukturen und Prozesse, für deren
Therapie und für die Beratung. mehr
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Studium
Erforderlich
ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium Klinische
Linguistik. mehr ... |
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Praktikum
während des Studiums
Während des Studiums ist ein dreimonatiges Praktikum zu absolvieren, in dem mindestens 450 Praktikumsstunden nachgewiesen werden müssen. mehr
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Das
Postgraduiertenpraktikum (PP)
Nach
dem Studium ist grundsätzlich ein zwölfmonatiges
Postgraduiertenpraktikum zu absolvieren. mehr
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Prüfungsordnung
Der Bundesverband Klinische Linguistik e.V. (BKL) bescheinigt durch die von ihm abgenomme- nen Prüfungen als anerkannte Fachvertretung vor der Öffentlichkeit und den am Gesundheits- system Beteiligten, dass der Kandidat über die theoretischen und praktischen Fähigkeiten zum „Klinischen Linguisten (BKL)“ bzw. zur „Klinischen Linguistin (BKL)“ verfügt. mehr
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