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| Der
BKL bietet seinen Mitgliedern ein breites Spektrum
an Leistungen: |
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BKL-Zertifizierung
(Voraussetzung für die Kassenzulassung)
Der BKL vergibt auf der Grundlage seiner Ausbildungsrichtlinien
(
Ausbildung) das Zertifikat "Klinischer
Linguist (BKL)". Dieses Zertifikat ist Voraussetzung
für die Kassenzulassung. Nach den sog. Zulassungsempfehlungen
der Krankenkassen gehören "Klinische
Linguisten (BKL)" zu den zulassungsfähigen
Berufsgruppen. Es wird explizit auf die Zertifizierung
durch den BKL abgehoben. Linguisten ohne BKL-Zertifikat
werden als nicht zulassungsfähig eingestuft.
(
Praxis) |
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Klinische Zusatzausbildung
Der BKL organisiert eine klinische Zusatzausbildung
in Form eines dreimonatigen studienbegleitenden
Praktikums (
Praktikum
während des Studiums) und eines einjährigen
Postgraduiertenpraktikums (
Praktikum
im Anschluss an das Studium). Diese klinische
Zusatzausbildung richtet sich an Absolventen von
Studiengängen der Klinischen Linguistik,
die keine oder keine ausreichende integrierte
praktische Ausbildung anbieten. Die Regelungen
der Ausbildungsrichtlinien des BKL für das
Postgraduiertenpraktikum einschließlich
der BKL-Supervisionsregelung (
Supervisionsordnung)
garantieren eine in Umfang, Inhalt und Form hochwertige
praktische Ausbildung. |
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BKL-Rundbrief und Mailings
BKL-Mitglieder erhalten zweimal im Jahr den "BKL-Rundbrief"
mit aktuellen verbandsinternen und berufspolitischen
Informationen, Fortbildungsinfos und mehr (
BKL-Rundbrief).
Darüber hinaus werden die Mitglieder des
BKL durch Mailings informiert. |
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Zugang zum BKL-Mitgliederverzeichnis
BKL-Mitglieder haben Zugang zu einem Online-Mitgliederverzeichnis
des BKL mit allen Kliniks- und Praxisadressen
und allen Kontaktinformationen. |
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Jährlicher
Workshop
Der BKL organisiert einmal im Jahr einen wissenschaftlichen
Workshop mit Vorträgen zu den Grundlagen
und zur Praxis der Klinischen Linguistik. BKL-Mitglieder
erhalten detaillierte Informationen zu dem Workshop
und können zu einem ermäßigten
Tagungsbeitrag am Workshop teilnehmen. (
BKL-Workshop) |
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Stellenbörse
Sprachtherapie
Der BKL betreibt eine Online-Stellenbörse
mit Stellenanzeigen im Bereich Sprachtherapie.
(
www.stellenboerse-sprachtherapie.de) |
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Automatische
Mitgliedschaft im
Bundesverband der akademischen Sprachtherapeuten
(dbs)
Der BKL ist Mitglied im Bundesverband
der akademischen Sprachtherapeuten (dbs). Mitglieder
im BKL sind deshalb automatisch auch Mitglieder
im dbs und können alle Verbandsleistungen
des dbs, wie z.B. eine professionelle juristische
Beratung zu Fragen der Kassenzulassung und Kassenabrechnung,
in Anspruch nehmen. (
www.dbs-ev.de) |
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Wer
kann Mitglied im BKL werden?
Mitglied
des BKL kann jeder werden, der ein Studium der
Klinischen Linguistik nach den Richtlinien des
BKL oder ein vergleichbares relevantes Hochschulstudium
in den dafür vorgesehenen Studiengängen/-kombinationen
absolviert oder absolviert hat. (
Satzung
des BKL)
In Frage kommen hier sowohl Studiengänge
mit einem Schwerpunkt Klinische Linguistik in
Deutschland als auch entsprechende Studiengänge
im europäischen und außereuropäischen
Ausland. (
Studium) |
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Mitgliedsbeiträge
Der Jahresmitgliedsbeitrag des BKL für Studenten
beträgt nur 40 €.
Angestellte zahlen 150 €, Selbstständige
300 € bzw. 350 € jährlich. (
Mitgliedsbeiträge) |
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Werden
Sie Mitglied!
Beantragen Sie jetzt die Mitgliedschaft im BKL:
BKL-Mitglied
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