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Mitgliedsbeiträge
BKL

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| Ordentliche
Mitglieder |
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Angestellte
in Klinik, Praxis, Uni oder Institut |
150
€ |
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Selbstständige,
Freiberufler, Praxisinhaber Ost |
300
€ |
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Selbstständige,
Freiberufler, Praxisinhaber West |
350
€ |
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Geringverdiener
(Arbeitslose, Elternzeit,
Wehr-/Ersatzdienst, Rentner, Praktikanten
(LiP)) |
40
€ |
| Außerordentliche
Mitglieder |
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Studenten |
40
€ |
| Ehrenmitglieder |
beitragsfrei |
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| Beitragsbemessung |
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1.
Als Berechnungsgrundlage für den Beitrag
gilt das Kalenderjahr. Es gibt keine Teilbeiträge.
2. Der jährliche Beitrag ist bis zum
1. Juni des Jahres zu überweisen. Der
Einzug des Jahresbeitrages erfolgt bis zum
1. Juni des Jahres.
3. Neue Mitglieder, die bis zum 31.10. des
Jahres eingetreten sind, zahlen den Beitrag
für das laufende Jahr. Es gilt das
Datum der Eintrittserklärung an die
Geschäftstelle.
4. Eine Statusänderung nach dem 15.02.
eines Jahres wird erst im nachfolgenden
Jahr für die Beitragsbemessung wirksam.
5. Zur Beitragsstufe Geringverdiener:
5.1. Grundsätzlich muss vor der Einstufung
in diese Beitragstufe eine schriftliche
Mitteilung bzw. der Studentenausweis bis
zum 15.02. eines Jahres bei der Geschäftstelle
vorliegen. Die schriftliche Mitteilung über
eine Statusänderung oder das Fortbestehen
des vorjährigen Status muss bis zum
15.02. in der Geschäftstelle eingegangen
sein. Für nach diesem Stichtag eingegangene
Nachweise kann keine Rückforderung
gewährt werden. Für wahrheitswidrige
Mitteilungen wird rückwirkend eine
Korrektur vorgenommen. Zur Inkrafttretung
siehe Punkt 4.
5.2. Zu dieser Beitragsstufe zählen
:
-
Studenten
- Lip
- Rentner
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Arbeitssuchende und Geringverdiener im
Rahmen der gesetzlichen Vorgaben
- Mutterschutz bzw. Elternzeit
6.
Eine ruhende Mitgliedschaft sieht der Verein
nicht vor
7. Der Austritt aus dem Verein ist in §
4 Abs. 2 der Vereinssatzung geregelt. Darin
ist ein zweimonatige Kündigungsfrist
zum Ende des Geschäftsjahres festgelegt
worden .Bei einem Austritt nach dem 31.10.
wird der volle Beitrag für das kommende
Jahr erhoben. Eine Kündigung kann nur
schriftlich per Post an die Geschäftsstelle
erfolgen.
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