Empfehlungen
der Spitzenverbände der
Krankenkassen
für Heilmittel -
Zulassungsempfehlungen -
vom 22. Mai 2007 |
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| Die
"Empfehlungen der Spitzenverbände der
Krankenkassen zur einheitlichen Anwendung der Zulassungsbedingungen
für Leistungserbringer von Heilmitteln"
- Zulassungsempfehlungen - dienen den Krankenkassen
als Orientierung bei Entscheidungen zur Kassenzulassung. |
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Zulassungsempfehlungen
vs.
Heilmittelrichtlinien
Die
Zulassungsempfehlungen regeln, welche Berufsgruppen
eine Kassenzulassung bekommen können,
die Heilmittelrichtlinien regeln die Abrechnung
von Leistungen wie zum Beispiel Sprachtherapie
mit den Krankenkassen. |
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Zulassungsempfehlungen:
Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
Nach
den Zulassungsempfehlungen gehören "Klinische
Linguisten (BKL)" zu den zulassungsfähigen
Berufsgruppen. Es wird explizit auf die Zertifizierung
durch den BKL abgehoben. Linguisten ohne BKL-Zertifikat
werden als nicht zulassungsfähig eingestuft. Neu in der Fassung der Zulassungsempfehlungen vom 22.5.2007 ist, dass Bachelor-Abschlüsse in Klinischer Linguistik unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. |
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Kommentar |
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Sind
die aktuellen Zulassungsempfehlungen verträglich
mit dem BSG-Urteil?
Nur bestimmten sprachtherapeutischen Berufsgruppen
mit staatlich anerkannter Ausbildung kann
nach den aktuellen Zulassungsempfehlungen
die Kassenzulassung direkt erteilt werden.
Andere sprachtherapeutische Berufsgruppen,
u.a. Klinische Linguisten (BKL), müssen
für eine Kassenzulassung einen detallierten
Nachweis der theoretischen und praktischen
Qualifikation inklusive Supervision erbringen.
Begründet wird dies mit der Unterschiedlichkeit
der entsprechenden Studiengänge. Diese
in den Zulassungsempfehlungen festgelegte
Praxis widerspricht dem BSG-Urteil.
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