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Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen für Heilmittel -
Zulassungsempfehlungen -

vom 22. Mai 2007
 
Die "Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen zur einheitlichen Anwendung der Zulassungsbedingungen für Leistungserbringer von Heilmitteln" - Zulassungsempfehlungen - dienen den Krankenkassen als Orientierung bei Entscheidungen zur Kassenzulassung.
 
Zulassungsempfehlungen vs.
Heilmittelrichtlinien

Die Zulassungsempfehlungen regeln, welche Berufsgruppen eine Kassenzulassung bekommen können, die Heilmittelrichtlinien regeln die Abrechnung von Leistungen wie zum Beispiel Sprachtherapie mit den Krankenkassen.
 
Zulassungsempfehlungen:
Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie

Nach den Zulassungsempfehlungen gehören "Klinische Linguisten (BKL)" zu den zulassungsfähigen Berufsgruppen. Es wird explizit auf die Zertifizierung durch den BKL abgehoben. Linguisten ohne BKL-Zertifikat werden als nicht zulassungsfähig eingestuft. Neu in der Fassung der Zulassungsempfehlungen vom 22.5.2007 ist, dass Bachelor-Abschlüsse in Klinischer Linguistik unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden.
 
Zulassungsempfehlungen:
Verfahren bei Zulassungsanträgen von Angehörigen weiterer Berufsgruppen

Das "Verfahren bei Zulassungsanträgen von Angehörigen weiterer Berufsgruppen" der Zulassungsempfehlungen macht die Zulassung von bestimmten zulassungsfähigen Berufsgruppen - u.a. Klinischen Linguisten (BKL) - von Einzelnachweisen der theoretischen und praktischen Ausbildung abhängig. 
 
Anforderungen an Bachelor-/Masterstudiengänge
Neu in der Fassung der Zulassungsempfehlungen vom 22.5.2007 ist, dass Bachelor-Abschlüsse in Klinischer Linguistik unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden.
 
Zulassungsempfehlungen
vom 22. Mai 2007 gedruckt (PDF)
 
Kommentar
Sind die aktuellen Zulassungsempfehlungen verträglich mit dem BSG-Urteil?
Nur bestimmten sprachtherapeutischen Berufsgruppen mit staatlich anerkannter Ausbildung kann nach den aktuellen Zulassungsempfehlungen die Kassenzulassung direkt erteilt werden. Andere sprachtherapeutische Berufsgruppen, u.a. Klinische Linguisten (BKL), müssen für eine Kassenzulassung einen detallierten Nachweis der theoretischen und praktischen Qualifikation inklusive Supervision erbringen. Begründet wird dies mit der Unterschiedlichkeit der entsprechenden Studiengänge. Diese in den Zulassungsempfehlungen festgelegte Praxis widerspricht dem BSG-Urteil.
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