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Studium
in Deutschland  |
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| Studiengänge der Klinischen Linguistik, die vom BKL uneingeschränkt anerkannt werden |
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| In
Deutschland gibt es zur Zeit 3 Studiengänge, die
von BKL in vollem Umfang, d.h. inklusive der in die
Studiengänge integrierten klinischen Ausbildung
anerkannt werden: Der Studiengang "Klinische
Linguistik" in Bielefeld, der Studiengang
"Patholinguistik" in Potsdam und der Master-Studiengang "Speech Science" mit dem Schwerpunkt "Klinische Linguistik" in Marburg. Absolventen dieser Studiengänge
können das BKL-Zertifikat "Klinischer
Linguist (BKL)" direkt erhalten, wenn sie den Master-Abschluss erwerben. Weitere Studiengänge
mit klinisch-linguistischem Schwerpunkt
werden an den Universitäten München und Erfurt
angeboten. |
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| Studiengang mit Kooperationsvertrag |
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Bochum
Das Sprachwissenschaftliche Institut der Ruhr-Universität Bochum hat mit dem Bundesverband Klinische Linguistik e.V. (BKL) eine Rahmenvereinbarung zur postgradualen Ausbildung getroffen.
Die Ausbildung am Sprachwissenschaftlichen Institut bietet Studierenden, die sowohl den Bachelor als auch den Masterstudiengang in Bochum durchlaufen haben (gefordert sind hier immer beide Abschlüsse) die Möglichkeit, die relevanten Teilgebiete der Klinischen Linguistik gemäß der BKL-Richtlinien zur universitären Ausbildung zu belegen. Der Besuch von Lehrveranstaltungen zu den Nebenfach-Anforderungen gemäß der BKL-Richtlinien ist den Bochumer Studierenden ebenfalls grundsätzlich möglich. Hierbei können und sollen auch Angebote der kooperierenden Ruhrgebiets-Universitäten in Dortmund und Duisburg-Essen wahrgenommen werden.
Somit besitzen die Sprachwissenschaftler/innen aus Bochum alle Optionen für die Zulassungen zur postgradualen Ausbildung in einem Jahrespraktikum als Linguist/in im Praktikum (LiP), und um nach dem LiP-Jahr die Zertifizierung „Klinische/r Linguist/in, BKL“ zu erreichen.
http://www.linguistics.rub.de/newsletter/pivot/entry.php?id=41 |
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| Studiengänge mit einem psycho-, neuro- oder klinisch-linguistischen Schwerpunkt |
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Die
folgenden Studiengänge bieten einen psycho-, neuro- oder klinisch-linguistischen Studienschwerpunkt an. Damit erfüllen die Abschlüsse dieser Studiengänge prinzipiell die Voraussetzung, im Rahmen einer an den BKL-Ausbildungsrichtlinien orientierten Einzelfallentscheidung von BKL anerkannt werden zu können.
Maßgeblich für eine mögliche Anerkennung ist allerdings ein Nachweis der von den BKL-Ausbildungsrichtlinien verlangten Qualifikationen, die ggf. zusätzlich zu den in den Studiengängen vermittelten Qualifikationen zu erwerben sind (s. Ausbildung:Studium). In die Studiengänge integrierte Praktika können in der Regel nur auf das vom vom BKL verlangte dreimonatige studienbegleitende Praktikum, nicht jedoch auf das einjährige Postgraduiertenpraktikum angerechnet werden. |
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